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Andreas Mijic

Freelancer, Thinktank, former ARD, Artist


Dienstlich Oder Privat?

Es ist schon bemerkenswert, wie Äußerungen des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther in der ZDF-Sendung „Lanz“ ihre Schleifen ziehen. Und bisweilen, so im „Freitag“, in eine Überlebensfrage zum rechten Medien-Portal „Nius“ münden. Als wäre es das Portal wert, über sein Dasein nachzudenken. Ob man das von Ex-„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt geführte Portal, das sich von Günther angegriffen und verunglimpft fühlt und deswegen Rechtsbeistand eingeholt hat, als besonders qualitätserhabenes Exempel freien Medienschaffens betrachten sollte oder gar muss – fraglich. Zumal es selbst Attacken fährt, die Beobachter nicht gerade als demokratie- oder zumindest menschenfreundlich bewerten. Es sei an dieser Stelle nur an die breite Kampagne gegen eine der SPD-Kandidatinnen für das Richteramt am Bundesverfassungsgericht erinnert. Zensurfragen, um die es hier geht, müssen selbstverständlich verhandelt werden. Wenn sie sich denn ernsthaft stellen.

Im konkreten Fall geht es darum, ob Günther in der Sendung mediale Einschränkungen gefordert und etwa speziell „Nius“ quasi zum Verbot freigegeben habe. Mit dem Argument, was dort geschrieben stehe, sei und im Großen und Ganzen faktenfrei, also erstunken und erlogen Oder ob er auf die weite „Social-media“-Welt angespielt habe, in der erwiesenermaßen Wahrheiten eine bisweilen, vorsichtig formuliert, stiefmütterliche Rolle spielen. Vor allem aber, ob Günther dies als Ministerpräsident getan (was möglicherweise justiziabel sein könnte) oder aber als freier Bürger seine Meinung frei geäußert habe. Dass „Nius“ eventuell eher ins Semantische reichende Verhalte thematisiert, ist gutes Recht. Auch wenn man durchaus der Meinung sein könnte, dass es hier um das Heischen von verlorener Aufmerksamkeit gehen mag. Oder darum, sein Mütchen an einem vermutlich politisch nicht sonderlich genehmen CDU-Politiker zu kühlen. Auch das darf man natürlich.

Wie es auf den Internetseiten des NDR heißt, habe sich auch der Deutsche Journalistenverband kritisch zu Günther geäußert. Schließlich geht es, in der Tat, um eine mögliche Beschneidung der Pressefreiheit. Günther hat sich nach eigenem Bekunden aber hinsichtlich Beschneidungen von Freiheiten zu dem geäußert, was derzeit breit debattiert wird: ob nämlich das Internet für unter 16jährige ähnlich wie in Australien strenger reguliert, ja durchaus beschränkt bis verboten werden sollte. Stichworte in der Diskussion sind Desinformation und in diesem Zusammenhang Gefahren für die Demokratie. Aber all das spielt aus Sicht derer, die sich angegangen sehen, nicht so sehr eine Rolle, wie der Aspekt, ob Günther als Staat oder als Privatmann gesprochen habe. Im „Freitag“ wurden die „Lanz“-Sendung und ihre Folgen entsprechend sorgsam zisiliert. Angeblich, um zu zeigen, wie sehr laut Beitragsteaser „Nius“ davon profitiere. Doch das geht im Beitrag vor lauter Günther-Bashing reichlich unter.

Nun wird nicht nur Günther gebasht. Auch die ZDF-Sendung bekommt mehr oder weniger direkt ihr Fett ab, dazu der „Spiegel“, die „taz“, andere Medien, Frau Merkel etc. Dazu tritt noch eine AfD-Vertreterin, auf die einghackt werde. Am Rande bekommt auch die „tagesschau“ eins über. Kurzum: der Beitrag ist eine bunte Mixtur aus für bestimmte Meinungsprotagonisten bekannten Ingredenzien. Getoppt von der Expertise einer Juristin, die irgendwo laut „wikipedia“ mal meinte, „über politische Wahrheit dürften nicht Amtsgerichte entscheiden“, Zitat Wiki. Das Alles bleibt „Publizisten“ mit einschlägigem Sendungsbewusstsein unbenommen. Können sie machen. Ich bin ausdrücklich dafür! Es ist allerdings doch ein bisschen schade, dass ausgerechnet der „Freitag“ derart schlichtem Beitragsbau eine Plattform bietet. Garniert dazu mit einem Autorenhinweis, der direkt ins Reich des Rechtspopulismus führt. Aber, nun gut, jeder hat seine Geheimnisse, auch Medien.

Dessen ungeachtet bin auch ich allerdings gegen Zensur. Und käme, ob als Ministerpräsident oder als Privatmensch, nicht im Traume auf die Idee, miesen Rechtspopulismus seiner Entlarvung zu berauben. Indem ich ihn unter den Teppich wohlfeiler Verbote kehre. Mit Ausnahme, er verstößt gegen das Grundgesetz. Aber da hat der Verfassungsschutz das letzte Wort. Es gibt, trotz verheerend guter Umfrageergebnisse für die Rechten der Republik, in mir nach wie vor ein wenigstens kleines Fünkchen Hoffnung, dass Wähler:innen erkennen, vor welchen Karren sie von dem Rechtspopulismus zugeneigten Medien gespannt werden sollen. Sollen also derlei Medien, so sie sich bedrängt fühlen, vor Gerichte gehen und klagen. Jede Auseinandersetzung hilft weiter, die Frage so genannter Medienkorridore, die eingefordert werden, im öffentlichen Raum zu diskutieren. Ich darf aber durchaus verraten, dass ich „Nius“ nicht leiden kann. Inhaltlich nicht. Und handwerklich ebenso wenig.



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