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Andreas Mijic

Freelancer, Thinktank, former ARD, Artist


Null Rechtfertigung Dafür

Es gibt „Dinge“, die sind durch nichts zu rechtfertigen. Nicht durch ältere und neuere Geschichtsschreibung. Nicht durch bitterste Erfahrungen. Nicht durch vermeintlich zu Recht gewonnene Selbstgewissheiten. Nicht durch den festen Glauben an das Gute im Selbst, der Zweifel ausschließt. Die Rede ist von einem fünfjährigen Palästinenser-Kind, das an Leukämie erkrankt ist. Und dem via israelischer Verwaltung und einem Urteil am Landgericht in Jerusalem eine Behandlung im Krankenhaus Tel-Hashomer in Ramat Gan, Israel, verwehrt wird. Das Kind stammt aus Gaza, lebt mit seiner Familie schon länger in Ramallah, Westjordanland. Einreisen nach Israel sind Menschen, die in Gaza registriert sind, seit dem Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023 untersagt. Außer in Ausnahmefällen. Der kleine schwerkranke Zaher (Pseudonym) ist für Israels Behörden offenbar kein Ausnahmefall.

Das Schicksal des Jungen hänge am seidenen Faden, sollte es nicht ganz schnell behandelt werden, so die israelische Nichtregierungs-Organisation (NGO) „Gisha“. Der fünfjährige Zaher brauche dringend eine Antikörper-Immuntherapie und eine Knochenmark-Transplantation. Eine solche Behandlung sei im Westjordanland nicht möglich. Und für eine Behandlung anderswo im Ausland als in Israel sei das Kind zu schwach. Ein langer Flug sei zu gefährlich. Der Arzt des Kindes hält eine Behandlung, die das Leben des kleinen Jungen retten könnte, einzig in der Tel-Hashomer-Klinik für möglich. Das habe man in einer Petition den Behörden klarzumachen versucht. Schon im Dezember. Seitdem vergeht wertvolle Zeit. Ramat Gan, so schreibt die „taz“, die das Schicksal des Jungen aufgreift, liegt nur 50 Kilometer von Ramallah entfernt. Nur eine Stunde Autofahrt – entscheidend über Leben oder Tod.

Ich schreibe über den kleinen Jungen, dessen Zukunft von israelischen Ärzten abhängt, nun vor allem aber von Behörden und Gerichten, die gnadenlos staatlichen Anweisungen folgen, weil ich es unfassbar finde, dass offenbar selbst in „Fällen“ wie diesem das politische Kalkül höher hängt als der leiseste Anflug von Menschlichkeit. Und ich schreibe über den Jungen, weil er kein Einzelfall ist. Ebenfalls im Dezember richteten die Patriarchen und Oberhäupter der Kirchen in Jerusalem einen Appell an die israelischen Behörden, Kindern aus Gaza, die an Leukämie erkrankt sind, „die Erlaubnis zu erteilen, sich ins Augusta-Victoria-Hospital auf dem Ölberg zu begeben, um dort eine Spezialbehandlung zu erhalten“. Das Krankenhaus sei bereit, die für die israelische Regierung entstehenden Kosten zu übernehmen, so gibt es „agenzia fides“, das Presseorgan der päpstlichen Missionswerke weiter.

Mit Verweis auf Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) berichtet „Gisha“ über mehr als 18.000 Menschen in Gaza, die auf eine medizinisch dringend notwendige Behandlung in Jerusalem oder in Klinken im Westjordanland warten. Seit Juli 2024 seien fast 1.100 Patienten gestorben, während sie auf eine Behandlung hofften. Im Mai vorigen Jahres starb der Sohn des 48jährige Nimer aus Gaza, so „Gisha“, beide waren an Krebs erkrankt. Vor dem Oktober 2023 hätten sie die Erlaubnis gehabt, sich in Jerusalem und Westjordanland behandeln zu lassen. Danach nutzte ihnen das Papier nichts mehr. „Sicherheitsgründe“, so Israel. Aus Sicht der Kritiker der israelischen Behörden „Willkür“. Als sich der Zustand von Nimer 2024 verschlechterte, wurde ihm und dem Sohn die Ausreise ins Ausland erlaubt. Die WHO suchte vergeblich nach einer schnellen Lösung. Zu spät für Nimers Sohn.

Wie die „taz“ schreibt, hätte „COgAT“ (Coordinator of Government Activities in the Territories), in den Palästinensergebieten für solche „Fälle“ zuständig, bestätigt, dass seit dem Hamas-Massaker am 7. Oktober 2023 Menschen aus Gaza keine Erlaubnis mehr für medizinische Behandlungen in Israel bekämen. Es hätten aber 42.000 Menschen aus Gaza ins Ausland reisen dürfen; etwa nach Italien, Ägypten, in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Jordanien, so gibt die „taz“ wieder. Das hat nach „taz“-Recherchen auch in Gerichtsakten zu dem fünfjährigen Palästinenser-Jungen gestanden. Dort habe man sich auf die Entscheidung der israelischen Behörden und des Verteidigungsministers zu Ausreisen aus Gaza bezogen. Es habe dort auch gestanden, dass sich die Familie nicht ausreichend um eine andere Lösung als die einer Behandlung in Israel gekümmert habe.

Die israelische Menschenrechtsorganisation „Gisha“ kritisiert, dass das Urteil des Gerichts zu dem „Fall“ des fünfjährigen Zaher „eine „unverfrorene und andauernde Verletzung von Israels Pflichten als Besatzungsmacht“ unter internationalem Recht darstelle. Vor allem eine Verletzung der „Pflicht zum Schutz des Lebens- und Gesundheitsrechts“, wie die Organisation laut „taz“-Bericht sagt. Damit werde eine Politik unterstützt, die Kinder opfere, selbst wenn eine lebensrettende Behandlung möglich wäre. Die Mutter des Jungen schrieb der „taz“, das Gerichtsurteil stoße ihr „einen Dolch ins Herz“. Es handele sich nur um ein kleines Kind. „Das Gericht hat beschlossen, sein Leben zu beenden, indem es ihm die Behandlung verweigert“, so die Mutter. Es erübrigt sich im Grunde, auch nur ein einziges weiteres Wort dazu zu sagen. Es gibt keines, dass den Schilderungen gerecht würde.



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