Herrje, wieviel Sand muss „FAZ“-Autor Jasper von Altenbockum herangeschleppt haben, um diesen Kommentar zu schreiben. Der im Kern besagt: Das Kölner Verwaltungsgericht habe dem Verfassungsschutz die Sicht verstellt, wonach die AfD gesichert rechtsextremistisch sei. Damit sei, täterätää, das Kartenhaus der Abgrenzung gegenüber der Weidel-Chrupalla-Höcke-Partei zusammengebrochen. Das Gutachten, das der Verfassungsschutz zum Beweis seiner Aussage erstellt hat, habe, so von Altenbockum, nicht überzeugen können. Noch stehe das Hauptverfahren aus, aber es lasse sich jetzt schon sagen, dass das Verwaltungsgericht die Expertise zerpflücken werde, die darauf hinauslaufe, dass sich der Verdacht, die AfD sei rechtsextremistisch, verdichtet habe. Dies wiederum dürfte nach des Autors Urteil „dramatische Folgen“ haben. Danach haben nicht nur die Landesämter für Verfassungsschutz, sondern hat auch die Bundesbehörde an Glaubwürdigkeit verloren.
Dann kommt etwas, was Altenbockum nicht wie einen konservativen klugen Kopf aussehen lässt, der nach eigener Lesart hinter dem Medium, für das er schreibt, steckt. Sondern was eher wie das direkte Sprachrohr der AfD klingt. Denn natürlich hat zur Hochstufung der AfD zum extremistischen Verdachtsfall nicht die rechtspopulistische Partei selbst beigetragen, sondern: Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Die habe ehedem zeigen wollen, wie wehrhaft ihre SPD „vor dem Tor zur Hölle“ stehe. „Indem Faeser den Verfassungsschutz zur politischen Waffe machte, haben nun auch der Bundestag, die Bundesregierung und alle Parteien der ‚demokratischen Mitte‘ ein Glaubwürdigkeitsproblem“, so Altenbockum. Was nichts anderes meint, als das, was rechte AfD-Granden seit jeher behaupten. Dass der Verfassungsschutz Teil eines unerträglichen „Systems“ sei – welches es niederzukämpfen gelte. Bravo, da hat der „FAZ“-Mann ganze Arbeit geleistet!
Brandmauer zur und Verbot der AfD – alles habe darauf gebaut, dass die AfD auch vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Wie solle, meint Altenbockum, nun ein Verbot begründet werden, wenn das Hauptargument flöten gegangen sei. „FAZ“-Autor-Sprech: „Wer dennoch daran festhält, setzt sich nun dem Verdacht aus, dass es ihm nicht etwa um wehrhafte Demokratie, sondern um Besitzstände, um Hegemonie, um kulturelle Hoheit geht“. Altenbockum: „Die Etikettierung der AfD als ‚Nazi-Partei‘ gehorchte nicht den Tatsachen (schon gar nicht den historischen), sondern diente der Stigmatisierung, die verhindern sollte, dass sich die Parteienlandschaft für Mehrheiten rechts der Mitte öffnet“. Aber eine Partei, nur weil Mehrheiten nicht mehr mitte-links liegen, ihre demokratische Legitimität absprechen – das wäre nur von Sinn und Verstand, wenn man es tatsächlich mit Rechtsextremisten zu tun hätte.
Die AfD in Thüringen hat – das hätte dem „FAZ“-Autor ja durchaus bei seinem Beitrag einfallen können – mehrfach gezeigt, was ihr Verfassung und jene, die sie schützen, wert sind. Weil ihr das Eingreifen des Verfassungsgerichtshofs ins AfD-Torpedieren einer Landtagssitzung gegen ihren Strich ging, setzte die Partei Verfassungsrichter des Landes unter Druck. Strafanzeige. „Richter mit Parteibuch“. Drohungen mit Blockade bei der Wahl künftiger Richter:innen am Verfassungsgericht. Das sind die Stichworte, die hierzu zu finden sind. Richterverbände werteten das Verhalten der Weidel-Chrupalla-Höcke-Partei als „Angriff auf den Rechtsstaat“, so nachzulesen. Irgendwie, so scheint es, passt das, was die Thüringer AfD da vorführte, in die Angriffe, die sie auch gegen den Verfassungsschutz fährt. Vielleicht stehen ja nicht Verfassungsschutzgutachten auf tönernen Füßen, sondern eher ein Gerichtsurteil wie das in Köln.
Ein Verwaltungsgericht ist ein Verwaltungsgericht. Was auch immer dieses Gericht in der Hauptsache entscheiden wird – Fragen des Verfassungsrechts klärt am Ende der juristischen Fahnenstange endgültig immer noch das Bundesverfassungsgericht. Da mögen untergeordnete Gerichte noch so vermeintlich treffsicher urteilen. In Stein gemeißelt sind diese Urteile nicht. Auch wenn das Kölner Urteil ein Hinweis darauf sein mag, dass man es sich mit der AfD „nicht so einfach machen“ dürfe, wie Altenbockum anmerkt. Was sich politisch daraus ergibt, hat der Autor auch gleich parat: Teile der CDU, vor allem in Ostdeutschland, hätten, so schreibt er hin, ohnehin den Verdacht, dass es beim brandmauern gegen die AfD „mehr um die Angst vor dem Machtverlust als um demokratische Hygiene“ gehe. Die AfD-Wähler sähen sich derweil in ihrer Meinung bestätigt, dass sich Ihre Partei trotz gravierender Vorwürfe nicht so einfach aus dem Parteienspektrum „verdammen“ lasse.
Da hat Altenbockum der AfD ja einen schönen Schein ausgestellt. Dass dieser Schein, der etwas von einem Persilschein hat, auf reichlich Sand gebaut ist, ist ihm wahrscheinlich bewusst. Aber um der vorläufigen Normalisierung der AfD Willen nimmt man so etwas gerne in Kauf. „Eine AfD, die nicht extremistisch ist, sondern sich integrieren ließe, würde bedeuten, dass Grüne, Linkspartei und SPD in Bund und Ländern nicht mehr viel zu melden hätten“, lässt er wissen – und es liest sich, da braucht es keine größere semantische Finesse, ein bisschen so, als würde ihn das im Zweifel eher freuen als Besorgnis wecken. Das wiederum lässt ahnen, dass es allerlei konservative Seelen gibt, die nichts gegen eine Verschiebung einer einflussreichen Parteienlandschaft nach rechts hätten. Genau dagegen können Brandmauern helfen. Ungeachtet eines vorläufigen Gerichtsurteils. Es geht darum, inwieweit sich demokratische Parteien politisch positionieren. Und standhaft bleiben.

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