Wenn man auf einer Autobahn fährt und einem kommen auf den Spuren, auf denen man unterwegs ist, alle anderen Autos und Lkw entgegen – dann sollte man drauf kommen, „Geisterfahrer“ zu sein. Und schleunigst zusehen, dass man sich und andere in Sicherheit bringt. Nicht so Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Der jetzt drei Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen vom Deutschen Buchhandlungspreis, der an sie vergeben werden sollte, ausgeschlossen hat. Weil, wie es heißt, „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ dagegen stünden. Welche, wird, weil der Verfassungsschutz ja Inlandsgeheimdienst ist, nicht verraten. Und so werden der „Buchladen zur schwankenden Weltkugel“, die Buchländen „The Golden Shop“ und „Rote Straße“, wohl nie erfahren, was sie verbrochen haben. Vielleicht weiß es ja nichtmal Weimer. Dem aber „Erkenntnisse“ reichen, seines Amtes zu walten.
Sein Amt, das ist das des „Beauftragten für Kultur und Medien“ (BKM). FÜR Kultur und Medien. Nun, das versteht Wolfram Weimer nicht immer so ganz richtig. War schon bei der „Berlinale“ der Fall. Und trifft jetzt auch Läden, die Bücher verkaufen. Läden aus dem „linken politischen Spektrum“, wie „Die Zeit“ durchaus hellsichtig schreibt. Liegt hier der Kern, warum bei Weimers Amt aus dem FÜR mal schnell ein WIDER wurde? „Extremismus in jeder Form entschlossen und konsequent zu begegnen“, und folge mit der Entscheidung der politischen Linie der Bundesregierung. Man könne davon ausgehen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz „auch die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit bei seinen Überprüfungen achtet“, zitiert „Die Zeit“ einen Sprecher des Weimer-Imperiums. Die Wellen der Empörung schlagen hoch. Etwa beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels.
Dessen Vorsteher, Sebastian Guggolz, sagte dem „Tagesspiegel“: „Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab.“ Die Jury für den Buchhandlungspreis wird vom BKM berufen. Es ist ein staatlicherseits vergebener Preis. Für unabhängige Inhaber-geführte Läden. Insofern hat der jeweilige Kulturstaatsminister seine Hand drauf. Warum von der Jury des Börsenvereins ausgewählte Preisträger überhaupt „einer Prüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz unterzogen“ würden, will die Schriftstellervereinigung PEN Berlin wissen. Gute Frage! Auch das dürfte ein Geheimnis bleiben. Ein Weimer-Geheimnis. Denn der Vorfall ist, soweit erkenntlich, bisher einmalig in der mehr als zehnjährigen Geschichte des Buchhandlungspreises.
„Überprüfungen der Juryentscheidungen und etwaige Abweichungen hiervon erfolgen nur in besonderen Einzelfällen. BKM hat in diesem Jahr entschieden, dem Juryvotum in Einzelfällen nicht zu folgen“, heißt es lapidar. Ist ja auch nur die Bücherwelt, die Welt vieler kluger Autoren. Da reichen läppische Weimer-Statements. „Der Buchdruck schuf erstmals für viele Menschen einen Zugang zu Wissen und legte so den Grundstein für die Demokratisierung der Bildung und die Freiheit des Wortes. Inhabergeführte Buchhandlungen stehen in dieser großen Tradition. Sie sind mehr als nur Verkäufer. Sie vermitteln Kultur, weisen Wege durch die unendlichen Weiten der Bücherwelten…“, ließ Weimer im „Grußwort 2025“ wissen. „Gerade in diesen Zeiten sind Bücher und Literatur für eine lebendige, demokratische und freie Gesellschaft unverzichtbarer denn je.“ So unverzichtbar, wie die Vielfalt von Buchhandlungen?
Die Antwort muss ein klares JA sein. „Mit Sorge betrachten wir den intransparenten Eingriff des BKM bei der Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises und die daraus folgende Stigmatisierung dreier Buchhandlung“, so der Verlag Kiepenheuer & Witsch laut „Tagesspiegel“. Dass sie ohne Angabe von Kriterien und Gründen von der Liste der Preisträger gestrichen worden seien, sei nicht akzeptabel. Man erwarte „Aufklärung“. Weimer: „Wenn wir mit staatlichen Mitteln Preise verteilen, Fördergelder verteilen, dann geht das nach meiner Überzeugung nicht an Feinde des Staates, das geht nicht an Extremisten…Wir können nicht Institutionen…auszeichnen, die verfassungsfeindliche Elemente in sich haben.“ Egal, „ob das ein Linksextremist, ein Rechtsextremist oder ein Islamist ist“. Was das mit den drei ausgestoßenen Buchhandlungen zu tun hat, bleibt freilich bisher im Dunkeln.
Vielleicht stellt sich ja auch folgende Frage des PEN: „Misstraut der Kulturstaatsminister der Jury des Buchhandlungspreises?“ Sitzen dort vielleicht Extremisten, die sich als Jury-Mitglieder tarnen? Nun, die Jury-Mitglieder sind bekannt. Scherz beiseite. Protest freilich ist von dort noch nicht zu vernehmen gewesen. Er kam von früheren Jury-Mitgliedern, die die drei Buchhandlungen einst ausgezeichnet haben und betonen, sie würden es jederzeit wieder tun (NDR-Bericht). Grundlage des Weimer-Ukas, erwähnte Buchhandlungen von der Preisträgerschaft auszuschließen, soll das so genannte Haber-Verfahren von 2017 sein. Es erlaube Ministerien, wie Medien berichten, Förderbewerber vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Auf die Kultur sei dieses Verfahren bislang nicht angewendet worden. Seit Weimers Amtsantritt scheint aber in Sachen Zensur nichts ausgeschlossen.
Im „Börsenblatt“ hat sich auch die Kurt-Wolff-Stiftung zu der „Causa“ gemeldet. Die Stiftung hatte den Preis gemeinsam mit der damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters (CDU), ins Leben gerufen. Auch sie könnte etwas zum Weimer-Vorstoß sagen. Ist aber bis dato nichts zu hören. Die Stiftung jedenfalls zeigt sich „irritiert“. Der Ansatz, das Haber-Verfahren, gegen das der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ehedem erhebliche Zweifel anmeldete, zur Überprüfung der Preisträger anzuwenden, komme einem Generalverdacht gegen alle Akteure der deutschen Buchbranche gleich und sei völlig unangemessen. In der „SZ“ zog Rechtswissenschaftlerin Sophie Schönberger Parellelen zu einer derartigen Einflussnahme auf Preis- und Förderungmittelvergaben, die mit dem Preis verbunden sind: „Wohin das führt, sehen wir in den USA.“
Allmählich, so möchte man meinen, kann man ein regelRECHTES Weimer-Muster in der staatlich geförderten deutschen Kulturlandschaft ausmachen. Das sich, entgegen den Befürchtungen mancher, hoffentlich noch nicht auf der Schwelle zur Tradition bewegt. Auffällig freilich ist, dass Weimer, der, das ist kein Geheimnis, doch einen deutlichen Hang zu rechtskonservativer Haltung hat, sein Amt bislang vornehmlich dafür zuständig hält, kulturelle Freiheiten einzuschränken. Zumal dann, wenn ihm kulturelles Leben nicht in seinen ideologischen Kram passt. Es scheint so, dass er seinen Job eher als den eines Kultur-Wachtmeisters versteht. Der unter dem Vorwand, für inhaltliche Ausgewogenheit zu sorgen, erst die Contenance, dann die Balance verliert. Dass das nicht immer reibungslos verläuft, hat der Konflikt um die „Berlinale“ gezeigt. Ihre Chefin Tricia Tuttle bleibt im Amt. Danke.

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