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Andreas Mijic

Freelancer, Thinktank, former ARD, Artist


Regierung Gesichert Verfassungskonform?

Wann ist ein Mann ein Mann?, fragt Herbert Grönemeyer in einem seiner größten Hits. Übertragen ins Politische könnte man angesichts der Rechtsdrift und zunehmender machtpolitischer Vorstöße der AfD auch fragen: Wann wird eine Regierung ihrem Auftrag, unsere Verfassung zu schützen gerecht – vor allem aber: Wann wird sie dieser Aufgabe nicht mehr gerecht? Ein Verbotsverfahren gegen eine Partei, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem, gar als gesichert rechtsextrem beurteilt wird, ist aus meiner Sicht nicht bloß eine Frage politischer Abwägung. Sondern eine Frage des Schutzes unserer Verfassung im weitesten Sinne. Bis hin zu der Frage, ob nicht eine Regierung und/oder ein Verfassungsorgan, zu dem auch der gewählte Bundestag zählt, das es versäumt, ein Verbotsverfahren gegen die AfD in die Wege zu leiten, selbst verfassungsfeinlich handeln könnte. Weil es vor allen anderen Aufgaben die hat, unsere Verfassung vor Angriffen zu sichern. Ist hier nicht also ein Verbotsverfahren an sich dringendes Verfassungsgebot?

Im Kleinklein der Auseinandersetzungen um die AfD, aber auch bezüglich anderer Aspekte der Politik scheint der Blick auf verfassungsrechtliche Fragen fahrlässig ausgeklammert zu werden. Beispielweise könnte man die Frage stellen, ob sich die politisch Verantwortlichen in ihrer Sozialpolitik noch belastbar auf der Grundlage der deutschen Verfassung bewegen. Wonach etwa nach Artikel 1, Absatz 1 Grundgesetz (GG) die Menschenwürde an erster Stelle steht und den Kern unserer Verfassung bildet. Altersarmut mit all ihren skandalösen Auswirkungen sollte, so hier laienhafte Sicht, selbst angesichts noch so großer finanziellen Zwänge oder Nöte des Staates, allemal unter verfassungsrechtlichen Aspekten beurteilt werden können. Der Tagesspiegel berichtet dieser Tage über einen einst als Senioren-Palast gepriesenen Ort in Berlin, in dem heute katastrophale Zustände herrschen. Einst von einer landeseigenen Gesellschaft errichtet, ist er in privater Hand. Ist Berlin damit aus der Verantwortung?

Der Staat in Form seiner Staatsorgane, die die Politik des Landes und damit in weitestem Sinn seine Gesellschaft steuern, betreibt derzeit einen Sozialabbau, der nicht nur Probleme Einzelner zur Folge hat, sondern tiefgreifende Einschnitte in die sozialen Verhältnisse insgesamt bedeutet. Seit Jahren erleben wir, wie in einem Land mit einem der weltweit höchsten Bruttosozialprodukte, wie die internationale drittgrößte Volkswirtschaft und die größte Europas die Bevölkerung, der Würde grundgesetzlich garantiert ist, immer stärker sozialer Sicherheiten beraubt wird. Die neuen Pläne der Bundesregierung treiben diese Entwicklung weiter voran. Ihre neoliberale Ausrichtung und das privat-kapitalistische System, auf dem der Staat fußt, führen zu immer gewaltigeren Widersprüchen zwischen verfassungsmäßiger Verantwortung und der Art und Weise, wie diese Verantwortung wahrgenommen wird. Es wird einfach davon ausgegangen, dass Regierungspolitik stets verfassungstreu ist. Die Frage danach sollte freilich dennoch ab und an gestellt werden dürfen.

Nicht um Staatsorganen ihre Verfassungstreue grundsätzlich abzusprechen, sondern um sie daran zu erinnern, dass es außer eher plan- und hilflos wirkendenden Versuchen, den Finanznöten in den Kassen deutscher Sozial-Systeme beizukommen, hochstehende, verfassungsrechtliche Gebote gibt, an denen sich nicht nur der Umgang mit einer rechtsextremen Partei, sondern auch sozialpolitische Entscheidungen messen lassen müssen. Weil diese derzeit immer wieder ins Feld geführt wird: Ja, selbst in der Frage, ob die Milliarden, die Deutschland in massive Aufrüstung und by the way auch in Unterstützung für die Ukraine fließen lässt, verfassungskonform verwendet werden, wenn auf der anderen Seite unsere Sozialsystem am Rande der Insolvenz stehen, hat eine gewisse Berechtigung. Man kann zwar Rüstung und Kriegshilfen großzügig unter die Artikel 115, GG subsumieren. Es wäre aber eingehende Studien wert, zu schauen, welche Grundrechte im Zweifel höherrangiger sind. Und ob man etwa die Eigentumsverpflichtung ernster nehmen sollte.

Mögen Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und am Ende das Bundesverfassungsgericht als die fünf ständigen Verfassungsorgane noch so sehr sehen, dass politische Spielräume, auch wenn Nöte massivst in die Enge treiben, stets auf Grundlage unserer Verfassung genutzt werden. Die Vorwürfe von Kritikern, dass der Staat Lasten unverhältnismäßig dem weniger wohlhabenden Teil der Bevölkerung aufbürdet und einer damit verantwortungsvollen Balance zwischen diesen Menschen und Besser- und Bestverdiendenden, Beamten, Unternehme(r)n, Abgeordneten etc. nicht in angemessenem Maße Rechnung trägt, wäre durchaus auch eine verfassungspolitische Betrachtung wert. Vorhaben, finanzpolitische Probleme des Staates zunehmend zu lösen, indem die Probleme in individuelle Gesellschaftsbereiche verlagert werden, können durchaus die Würde des Menschen verletzen. Und damit das höchste GG-Gut.

Wenn hier Rüstung, Verteidigung und beispielsweise Ukraine-Hilfen ins Verhältnis zur Sozialunterstützung gestellt werden, dann nicht, um, wie es das Russland-freundliche Lager des BSW von Sahra Wagenknecht predigt, den ja ebenfalls grundgesetzlichen Auftrag weitgehender Landesverteidigung und der Verteidigung europäischer Interessen (Artikel 23, GG) gegen das Soziale auszuspielen. Nur müssen Wege gefunden werden, nicht das Eine oder das Andere zu gewährleisten, sondern Beides. An dieser Stelle gibt es in der Tat eine ausgesprochene Unwucht. Die nicht nur Niemandem gut erklärt werden kann, sondern die Wasser auf die Mühlen derer ist, die der Verfassung ihrerseits vor allem dann Bedeutung beimessen, wenn es um nationale oder nationalistische Interessen geht. Die Verfassung gerät also mehrfach ins Blickfeld. Sie ist komplex, und sie einzuhalten ist ebenfalls komplexer, als das manche wahrhaben möchten. Um so weniger führt daran vorbei, hier ganz besondere Aufmerksamkeit zu spenden.

Was könnte das in Bezug auf das oben genannte Beispiel mit dem Senioren-Palast heißen? Es könnte heißen, dass der Stadtstaat Berlin sich nicht, nur weil das Heim an ein Privatunternehmen gegangen ist, aus der Affäre oder gar aus seiner dringenden verfassungsmäßigen Verantwortung stehlen kann. Wenn die Würde des Menschen als oberstes Gut und Gebot unserer Verfassung gilt, dann hat er, wenn diese bedroht wird, einzugreifen. Dann möchte man meinen, dass die privaten Besitzverhältnisse und die damit eigentlich verbundene Verantwortung eben nicht gleichwertig sind, schon gar nicht gravierender. Und genauso scheint es auch mit Blick auf die sozialpolitische Agenda der Bundesregierung. Auch wenn es um das finanzpolitische Desaster unserer Sozialsysteme geht, müssen verfassungskonforme Lösungen greifen. Die Rechte würde aufs Aushebeln vieler Artikel drängen. Demokraten könnten auf die demokratischen Pflichten pochen, die sich allemal auch in einem neoliberalen und privatkapitalistisch organisierten Staat aus seiner bedeutsamen Verfassung ergeben.



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